Stadtentwicklung
Öffentliches Baurecht (Stadt Leer)
Kommunales (Bau-) Planungsrecht der Stadt
Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden stützt sich im Wesentlichen auf zwei Planungsstufen.
- Auf denFlächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung (vergleiche auch Abschnitt Flächennutzungsplan) dargestellt und
- auf den Bebauungsplan beziehungsweise den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung (vergleiche auch Abschnitt Bebauungsplan) dargestellt.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Rat der Stadt Leer ist also zuständig für die Verabschiedung und Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung beziehungsweise Änderung der Bebauungspläne im Rahmen der so genannten Kommunalen Planungshoheit.
Flächennutzungsplan
Aus dem Flächenuzungsplan entsteht einerseits kein Nutzungsanspruch. Andererseits kann jedoch ein Bebauungsplan im Regelfall nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bei abweichenden Festsetzungen im Bebauungsplan muss im Regelfall zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit dem nachstehend beschriebenen Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes und ist im Baugesetzbuch geregelt.
Der Flächennutzungsplan muss jedoch im Gegensatz zu den Bebauungsplänen, die keiner Anzeigepflicht unterliegen, der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt beziehungsweise berichtigt werden.
Der Flächennutzungsplan kann während der Dienstzeiten der Stadt Leer im Fachdienst 2.61 - Stadtentwicklung Stadtplanung Umwelt - Rathausstraße 1, (Rathaus-Neubau) 1. Obergeschoss eingesehen werden.
Bebauungsplan / Vorhabenbezogene Bebauungspläne
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Danach sollen Bebauungspläne eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung fördern. Dabei sollen Bebauungspläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und natürliche Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch im Hinblick für den allgemeinen Klimaschutz.
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Straßenausbauplan
In diesem Plan wird festgelegt wie die Straße im Detail mit allen (Neben-) Einrichtungen wie Gehwegen, Radwegen, Fahrbahn, Parkplätzen, Grünbeeten und so weiter höhen- und auch lagemäßig gestaltet werden soll. Bei der Hauptplanung lässt sich daraus entnehmen wo und in welcher Höhenlage eine Grundstückszufahrt etwa mit Rücksicht auf geplante Grünbeete oder Parkstreifen angelegt werden kann.
Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStG) hat jedes Grundstück Anspruch auf eine Zufahrt. Weitere Zufahrten können, müssen aber nicht vom Straßenbaulastträger geduldet werden.
Des Weiteren gibt die Straßenplanung dem Architekten die Möglichkeit, die Erdgeschossdecke und die Eingangshöhen des Gebäudes mit Rücksicht auf die Straßenhöhe optimal auszurichten und häufig beziehen sich Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich zulässiger Gebäudehöhen auf die Straßenhöhe. Angegeben werden die Straßenhöhen in Meter über NN (durchschnittliche Meeresspiegelhöhe).