Kommunalwahlen
Alle fünf Jahre finden in Niedersachsen die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt.
Auch in der Stadt Leer wird am Sonntag, 13. September 2026, ein neuer Stadtrat sowie ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin gewählt.
Die Zahl der zu wählenden Stadtratsabgeordneten beträgt 38.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Am 13. September 2026 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden der Rat der Stadt Leer, ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin, der Kreistag des Landkreises Leer und ein Landrat/eine Landrätin gewählt.
Damit die Wahlen ordnungsgemäß stattfinden können, ist das Wahlamt auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Es werden insgesamt ca. 270 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Das Wahlamt appelliert daher an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Selbstverständlich werden die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wohnungsnah eingesetzt, um die zeitliche Belastung möglichst gering zu halten.
Was müssen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal tun?
Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist es,
- die Wahlberechtigung zu prüfen,
- die Stimmabgabe zu vermerken,
- die Stimmzettel auszugeben,
- die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und
- schließlich ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen und das Wahlergebnis zu ermitteln.
Sie müssen nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen.
Das Team ist groß genug, um es in eine Vormittagsschicht und in eine Nachmittagsschicht einzuteilen.
Lediglich ab 18.00 Uhr zur Auszählung ist das gesamte Team gleichzeitig im Einsatz.
Damit wir Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer einsetzen können, müssen Sie:
- Deutsche/r oder EU-Bürger/-in sein,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Stadt Leer wohnen.
Neben dem Gefühl, ehrenamtlich etwa Gutes getan zu haben, gibt es ein kleines finanzielles „Dankeschön“ in Höhe von 40,00 EUR.
Wenn Sie Interesse daran haben, am Wahlsonntag im Wahllokal zu unterstützen, melden Sie sich gerne unter
wahlen[at]leer.de oder 0491 9782 223.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihr Engagement!
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben sich aus
dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),
dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und
Wahlergebnisse online
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet der Stadt Leer wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2025 in zwei Wahlbereiche eingeteilt.
Wahlbereich 1 (Wahlbezirk 1 bis 11, 26 bis 31)
- Ortschaft Heisfelde
- Ortschaft Nüttermoor
- Ortschaft Bingum
- Ortschaft Hohegaste
- Das ursprüngliche Stadtgebiet westlich der Heisfelder Straße und des Industriehafens.
Wahlbereich 2 (Wahlbezirke 12 bis 25)
- Ortschaft Loga
- Ortschaft Logabirum
- Ortschaft Nettelburg
- Das ursprüngliche Stadtgebiet östlich der Heisfelder Straße und des Industriehafens.
