Gestaltungssatzung für die Altstadt von Leer
Ziele der Gestaltungssatzung
- Erhalt des historischen Stadtgrundrisses
- Anspruchsvolle Gestaltung der Straßenräume
- Weitestgehender Erhalt vorhandener Gebäude
- Erhaltung der Gestaltungsvielfalt
- Neubauten müssen sich in die Umgebung einfügen
- Anspruchsvolle Gestaltung der baulichen Anlagen durch Einfluss auf Ansichts‐ und Konstruktionsdetails
- Regelung des ruhenden Verkehrs
- Qualitätsvolle Nutzung des Straßenraumes
Hier können Sie die Gestaltungssatzung als PDF-Datei herunterladen
Städtebaulicher Denkmalschutz - Altstadt
Die Stadt Leer ist 2015 in das mehrjährige Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz-Altstadt“ aufgenommen worden. Die Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen in der Bürgerversammlung und die entsprechenden politischen Beschlüsse der städtischen Gremien für dieses Sanierungsverfahren erfolgten im Jahre 2010.