Schiedsamtsangelegenheiten
In kleineren Rechtstreitigkeiten oder alltäglichen Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Eine kostengünstigere und auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Dabei handelt es sich um offizielle, aber außergerichtliche Institutionen zur Beilegung von Privatstreitigkeiten.
Die Schiedsämter haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, zum Beispiel Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen, ausgerichtet.
Bei bestimmten Privatklagedelikten sind die Schiedspersonen dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei kleineren Straftaten, zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss, bevor die Angelegenheit vor das Gericht gebracht werden kann.
Die vom Rat auf fünf Jahre gewählten Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Sie werden vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Darüber hinaus werden sie zur Verschwiegenheit vereidigt.
Das Stadtgebiet von Leer ist in drei Schiedsamtsbezirke eingeteilt.
Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.
Derzeit sind folgende Schiedsperson für die Stadt Leer tätig:
Bezirk I
Grobeinteilung: Altstadt bis zur Ubbo-Emmius-Straße und Heisfelder Straße, Moormerlandsiedlung, Leerort, Bingum, Hohegaste
Stellvertreterin:
Bezirk II
Grobeinteilung: Heisfelde, Nüttermoor, restliche Teile vom Stadtgebiet
montags bis donnerstags: 17.00 Uhr - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Nobelstraße 11 A
26789 Leer
Karte anzeigen
Stellvertreter:
Bezirk III
Grobeinteilung: Loga, Logabirum, Nettelburg
montags bis donnerstags: 17.00 Uhr - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Nobelstraße 11 A
26789 Leer
Karte anzeigen
Stellvertreter: