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Arbeiten bei der Stadt Leer

Rattenbekämpfung

Merkblatt zur Rattenbekämpfung

Sollten Sie auf Ihrem privaten Grundstück einen Rattenbefall entdecken, sind Sie zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Mieter sollten sich an den Eigentümer wenden. Erkundigen Sie sich auch in Ihrer Nachbarschaft, ob dort das gleiche Problem besteht, um Bekämpfungsmaßnahmen gemeinsam durchzuführen.

Die Bekämpfung selbst sollte nur von Fachkräften (Schädlingsbekämpfer/-innen mit Sachkundenachweis) und mit zugelassenen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden.

Informationen zu Wirkstoffen in Köderboxen

Die im öffentlichen Stadtgebiet aufgestellten Köderboxen basieren auf Wirkstoffen, die die Blutgerinnung verhindern. Hat eine Ratte vom Giftköder gefressen, wird sie binnen 5-7 Tagen versterben. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und aller Sicherheitsvorkehrungen besteht die Gefahr sogenannter Sekundärvergiftungen, beispielsweise wenn Hunde oder Katzen erkrankte oder verstorbene Ratten oder Kleinnagetiere fressen oder daran kauen.

Die Köderboxen sind mit Warnhinweisen versehen, zusätzlich wird durch Warnschilder darauf hingewiesen. Führen Sie Hunde in diesen Gebieten an der kurzen Leine und achten Sie darauf, dass Ihr Tier keinerlei Gegenstände oder tote Nagetiere vom Boden aufnimmt.

Besitzerinnen und Besitzer von Haustieren sollten den verwendeten Wirkstoff (Bromadiolon) und das Gegengift (Vitamin K1) kennen und bei folgenden Symptomen (binnen 1–5 Tagen nach Kontakt) umgehend einen Tierarzt aufsuchen:

  • Nasenbluten
  • Blutungen an den Schleimhäuten
  • Blut im Urin, blutiger Stuhl
  • Müdigkeit / Schwäche
  • Atemnot

Sollte eine Köderbox gesichtet werden, die Gewaltspuren erkennen lässt oder frei im Gelände liegt, sollte diese nicht berührt werden und eine Meldung bei der Firma Poppens unter 0491/66066 erfolgen

Was kann ich tun, um Ratten zu verhindern?

  • Entfernen Sie Gerümpel, Dickicht, Laub und Unrat regelmäßig und lagern Sie keinen Müll auf dem Grundstück.
  • Müllbehälter müssen fest verschlossen, regelmäßig geleert und kontrolliert werden.
  • Stellen Sie Müllsäcke und Mülltonnen erst kurz vor dem Abfuhrtermin an die Straße.
  • Speisereste sollten nicht über die Kanalisation (Toilette, Abwaschwasser) entsorgt werden.
  • Kompostieren Sie nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in unzubereitetem Zustand.
  • Der Futterplatz für Gartenvögel sollte erhöht und für Ratten nicht erreichbar sein.
  • Der Futterplatz sollte sauber gehalten werden und es sollten sich keine Futterreste am Boden befinden.
  • Private Futtermittel für Haustiere sollten für Ratten unerreichbar aufbewahrt werden.
  • Zugänge zu Gebäuden und Durchschlupfmöglichkeiten in Türen und Mauern sollten abgedichtet werden.
  • Auf der Terrasse oder dem Dachboden sollten keine Nahrungsmittelreste offen liegen gelassen werden.

Wann sollte ich die Behörde kontaktieren?

  • Wenn die Population der Ratten sichtbar zunimmt oder erste Maßnahmen (beispielsweise Hygieneverbesserungen) keine Wirkung zeigen.
  • Wenn die Ratten vom Privatgrundstück auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke übergreifen und dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit entsteht.
  • Wenn die Ratten vermutlich aus der Kanalisation kommen oder öffentliche Flächen befallen sind.

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