Rattenbekämpfung
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in sind Sie verpflichtet, dem Amt für Arbeitsschutz schriftlich oder elektronisch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung anzuzeigen,
a) wenn Biozid-Produkte im Betrieb verwendet werden,
1. die eingestuft sind:
a) als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
b) krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
c) spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE oder RE
2. für die über die nach Nummer 1 erfassten Fälle hinaus im Rahmen der Zulassung die Verwendungskatgorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.
b) wenn die Verwendung von Biozid-Produkten erstmalig und den Beginn einer erneuten Verwendung von Biozid-Produkten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr ist.
Vorgehensweise bei Befall
Sollten Sie auf Ihrem privaten Grundstück einen Rattenbefall entdecken, sind Sie zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Mieter sollten sich an den Eigentümer wenden. Erkundigen Sie sich auch in Ihrer Nachbarschaft, ob dort das gleiche Problem besteht, um Bekämpfungsmaßnahmen gemeinsam durchzuführen.
Die Bekämpfung selbst sollte nur von Fachkräften (Schädlingsbekämpfer/-innen mit Sachkundenachweis) und mit zugelassenen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden.
Was kann ich tun, um Ratten zu verhindern?
- Entfernen Sie Gerümpel, Dickicht, Laub und Unrat regelmäßig und lagern Sie keinen Müll auf dem Grundstück.
- Müllbehälter müssen fest verschlossen, regelmäßig geleert und kontrolliert werden.
- Stellen Sie Müllsäcke und Mülltonnen erst kurz vor dem Abfuhrtermin an die Straße.
- Speisereste sollten nicht über die Kanalisation (Toilette, Abwaschwasser) entsorgt werden.
- Kompostieren Sie nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in unzubereitetem Zustand.
- Der Futterplatz für Gartenvögel sollte erhöht und für Ratten nicht erreichbar sein.
- Der Futterplatz sollte sauber gehalten werden und es sollten sich keine Futterreste am Boden befinden.
- Private Futtermittel für Haustiere sollten für Ratten unerreichbar aufbewahrt werden.
- Zugänge zu Gebäuden und Durchschlupfmöglichkeiten in Türen und Mauern sollten abgedichtet werden.
- Auf der Terrasse oder dem Dachboden sollten keine Nahrungsmittelreste offen liegen gelassen werden.
Wann sollte ich die Behörde kontaktieren?
Wenn die Population der Ratten sichtbar zunimmt oder erste Maßnahmen (beispielsweise Hygieneverbesserungen) keine Wirkung zeigen.
Wenn die Ratten vom Privatgrundstück auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke übergreifen und dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit entsteht.
Wenn die Ratten vermutlich aus der Kanalisation kommen oder öffentliche Flächen befallen sind.
