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Arbeiten bei der Stadt Leer

Steuer- und Gebührensätze

In der unten abgebildeten Tabelle können Sie die wichtigsten Steuer- und Gebührensätze ablesen, die für die Erstellung der Grundabgabenbescheide maßgebend sind. 

Die Abgabearten haben eine Verlinkung auf allgemeine Informationen zu der speziellen Steuer- oder Gebührenart sowie zu den gesetzlichen Grundlagen. 

 Steuer /  Gebührenart  Berechnungs­grundlage  Jahr 2026
     
Grundsteuer A Steuer­messbetrag 381 v.H.
Grundsteuer B Steuer­messbetrag 403 v.H.
Straßenreinigungsgebühr lfd. Meter Straßenfront 1,99 €/m
Reinigung Fußgänger­zone lfd. Meter Straßenfront

32,30 €/m

Gebühr für Klärgruben­leerung abgefahrene Kubikmeter

117,48 €/m³

Gebühr für Leerung einer abflusslosen Klärgrube abgefahrene Kubikmeter

80,56 €/m³

Abwasser­abgabe gemeldete Einwohner (EW) am 30.06. des Vorjahres 17,90 €/EW
Niederschlags­wassergebühr überbauter und befestigter Fläche in m²

0,53 €/m²

Schmutz­wassergebühr Frischwasser­verbrauch 4,12 €/m³
Grundwasser­absenkung Einleitungs­menge nach Sandab­scheidung 1,33 €/m³
Übernachtungssteuer


Das Abfallbeseitigungsentgelt wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer erhoben.
Bei Fragen zum Abfallbeseitigungsentgelt wenden Sie sich direkt an den Landkreis Leer, Abfallwirtschaftsbetrieb.

Die Steuer- beziehungsweise Gebührenlast des Kalenderjahres ergibt sich durch Multiplikation des Hebesatzes/Gebührensatzes mit der Berechnungsgrundlage (zum Beispiel Steuermessbetrag 123,45 € multipliziert mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 403 v.H. (403 %) ergibt eine Grundsteuer von 497,50 € für das betreffende Kalenderjahr).