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Steuer- und Gebührensätze

In der unten abgebildeten Tabelle können Sie die wichtigsten Steuer- und Gebührensätze ablesen, die für die Erstellung der Grundabgabenbescheide maßgebend sind. 

Die Abgabearten haben eine Verlinkung auf allgemeine Informationen zu der speziellen Steuer- oder Gebührenart sowie zu den gesetzlichen Grundlagen. 

 Steuer /  Gebührenart  Berechnungs­grundlage  Jahr 2024
     
Grundsteuer A Steuer­messbetrag 420 v.H.
Grundsteuer B Steuer­messbetrag 420 v.H.
Straßenreinigungsgebühr lfd. Meter Straßenfront 1,76 €/m
Reinigung Fußgänger­zone lfd. Meter Straßenfront 28,00 €/m
Gebühr für Klärgruben­leerung abgefahrene Kubikmeter 65,68 €/m³
Gebühr für Leerung einer abflusslosen Klärgrube abgefahrene Kubikmeter 13,77 €/m³
Abwasser­abgabe gemeldete Einwohner (EW) am 30.06. des Vorjahres 17,90 €/EW
Niederschlags­wassergebühr überbauter und befestigter Fläche in m² 0,48 €/m²
Schmutz­wassergebühr Frischwasser­verbrauch 3,78 €/m³
Grundwasser­absenkung Einleitungs­menge nach Sandab­scheidung 1,20 €/m³

Das Abfallbeseitigungsentgelt wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer erhoben.
Bei Fragen zum Abfallbeseitigungsentgelt wenden Sie sich direkt an den Landkreis Leer, Abfallwirtschaftsbetrieb.

Die Steuer- beziehungsweise Gebührenlast des Kalenderjahres ergibt sich durch Multiplikation des Hebesatzes/Gebührensatzes mit der Berechnungsgrundlage (zum Beispiel Steuermessbetrag 123,45 € multipliziert mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 420 v.H. [= 420 %] ergibt eine Grundsteuer von 518,49 € für das betreffende Kalenderjahr).