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Arbeiten bei der Stadt Leer

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
[Nr.99050053001000 ]

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.