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Selbstablesung der Zwischenzähler

Hier haben Sie die Möglichkeit, dem Fachdienst Finanzen und NKR den Zählerstand Ihres Zwischenzählers schnell und einfach zu übermitteln, indem Sie die unten stehenden Felder ausfüllen. Ohne korrekte Eingabe Ihres Kassenzeichens ist die weitere Dateneingabe aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Für die rechtzeitige Abrechnung ist es wichtig, dass die Angaben bis spätestens zum 10. Januar des Folgejahres erfolgen.

Wichtig: Nach Ablauf des Monats Februar des Folgejahres ist jegliche Absetzungsmöglichkeit ausgeschlossen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

  • Telefon: 0491 97 82 190 
  • Fax: 0491 97 82 314
  • E-Mail: grundabgaben[at]leer.de 

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