Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
An wen muss ich mich wenden? »
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten? »
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.
Fachlich freigegeben durch »
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
