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Arbeiten bei der Stadt Leer

Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes

An wen muss ich mich wenden? »

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.

Fachlich freigegeben durch »

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)