Rentenversicherung
[Nr.99114003131000 ]
In Niedersachsen haben Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden Versicherungsämter vorzuhalten in denen in Angelegenheiten der Sozialversicherung (zum Beispiel Rentenversicherung) Auskünfte erteilt und Anträge entgegengenommen werden.
Entgegengenommene Anträge werden an die zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet.
Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der Betroffenen.
Keine Rentenberatung
Eine Rentenberatung erfolgt bei der Stadt Leer nicht. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an die Rentenversicherung.
Weitergehende Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Adressen von Auskunfts- und Beratungsstellen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
