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Arbeiten bei der Stadt Leer

Verwendung von Bioziden anzeigen
[Nr.99050052000000 ]

Was sollte ich noch wissen? »

Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten? »

Die Anzeige hat spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.